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Auszug aus den Statuten

Art 3a) Aktivmitglieder

Aktivmitglieder können alle Angestellten der Luzerner Polizei werden, welche in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
Die Mitgliedschaft steht auch vereidigten aktiven Polizistinnen und Polizisten von anderen kantonalen und kommunalen Polizeikorps zu, sofern in ihrem Stammkorps nicht bereits ein PMC oder ähnlicher Verein besteht.
Ehepartner und Kinder von Angestellten der Luzerner Polizei können auch dem PMC beitreten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Angestellte ebenfalls Aktivmitglied ist.
Dem PMC nahe stehende Personen können ebenfalls in den Club aufgenommen werden.

Art. 4) Betrittserklärung

Für die Aufnahme in den PMC ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet provisorisch über die Aufnahme. Bis zur definitiven Aufnahmebestätigung durch die nächste GV steht der Kandidat in vollen Rechten und Pflichten eines Mitgliedes.

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