Aktivmitglieder
können alle Angestellten der Luzerner Polizei werden, welche in einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Die
Mitgliedschaft steht auch vereidigten aktiven Polizistinnen und Polizisten von
anderen kantonalen und kommunalen Polizeikorps zu, sofern in ihrem Stammkorps
nicht bereits ein PMC oder ähnlicher Verein besteht. Ehepartner
und Kinder von Angestellten der Luzerner Polizei können auch dem PMC beitreten.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Angestellte ebenfalls Aktivmitglied ist. Dem PMC nahe stehende Personen können ebenfalls
in den Club aufgenommen werden.
Art. 4) Betrittserklärung
Für die Aufnahme in den PMC ist ein schriftliches Gesuch an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet provisorisch über die Aufnahme. Bis zur definitiven Aufnahmebestätigung durch die nächste GV steht der Kandidat in vollen Rechten und Pflichten eines Mitgliedes.